Die Antragsfrist wurde erst im Jahr 2015 eingeführt. Ziel war es die Qualität der Anträge zu steigern, indem nicht erst Anträge während der LMV fabriziert werden und Mitglieder bereits im Vorfeld die Chance haben, sich mit dem Antrag zu befassen sowie ggf. Änderungsanträge zu stellen.
Mit einer 48h wird genau dies erreicht und lässt einen Spielraum auch auf kurzfristige Ereignisse zu reagieren. Eine fünftägige Frist jedoch geht über das Maß hinaus. Die weitere Begrüngung erfolgt mündlich.
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