Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 11. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Johannes Brink |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.01.2018, 12:54 |
S1: Änderung §3 Absatz 4 und 6der Satzung Mitglied über Ortsgruppe
Antragstext
"(4) Der Eintritt in die GRÜNE JUGEND ist wahlweise beim Bundesverband,
Landesverband oder bei den Basisgruppen schriftlich möglich. Über die Aufnahme
entscheidet der jeweilige Vorstand. Gegen die Zurückweisung eines
Aufnahmeantrages kann die/der Bewerber*in bei der zuständigen Mitglieder- bzw.
Delegiertenversammlung Einspruch einlegen, die mit einfacher Mehrheit
entscheidet."
"(4) Der Eintritt in die GRÜNE JUGEND ist wahlweise beim Bundesverband oder beim
Landesverband schriftlich möglich. Über die Aufnahme entscheidet der jeweilige
Vorstand. Gegen die Zurückweisung eines Aufnahmeantrages kann die/der
Bewerber*in bei der zuständigen Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung
Einspruch einlegen, die mit einfacher Mehrheit entscheidet."
Begründung
Ortsgruppen haben Zuständigkeiten die mir nicht Sinnvoll erscheinen.
zum einen in §3 Absatz 4 und 6 ist der Aus- und Eintritt über die Basisgruppe genannt. Solange auf Basisgruppenebene keine Mitgliederverwaltung stattfindet halte ich das nicht für sinnvoll. Auch ist es möglich, dass Mitglieder nicht eindeutig zu einer Ortsgruppe gehören (in Satzungen von Ortsgruppen kann es Regelungen geben die es möglich machen in mehreren Ortsgruppen Mitglied zu sein) Auch ist die Mitgliedschaft zu einer Ortsgruppe meines Wissens nirgendwo festgelegt (in der Sherpa gibt es ja gar keine Ortsgruppen)
Zustimmung
- Johannes Brink